Glossar
Die hier ausgeführten Begriffe werden dir auf deinem Weg zur Nachhaltigkeitsstrategie immer wieder über den Weg laufen. Hier findest du kurze Erläuterungen, damit du immer den Überblick behältst.
Natürlich gibt es noch viel mehr Nachhaltigkeitsbegriffe. Für eine bessere Übersichtlichkeit habe ich mich für dich auf die Wesentlichen konzentriert.
CSR
CSR (Corporate Social Responsibility) bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für nachhaltiges Wirtschaften. CSR ist eine ganzheitliche Betrachtung auf das gesamte Unternehmen bestehend aus einem Dreiklang aus Ökologie, Soziales und Ökonomie.
CSRD/ESRS
Mit der CSRD (Corporate Sustainability and Reporting Directive) erhält das bisherige Gesetz CSR-RUG ein umfangreiches Update durch die Europäische Union.
Die CSRD ist eine europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeit und Berichterstattung von Unternehmen. Das Ziel ist eine verbesserte Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichte. Investor:innen, Finanzinstitute, Verbraucher:innen und andere Interessengruppen haben dadurch eine bessere Grundlage für ihre Entscheidungen.
ESRS (European Sustainibility Reporting Standards) ist der neue Nachhaltigkeitsbericht nach europäischem Standard, damit die Nachhaltigkeitsberichte in der EU einheitlich und vergleichbar werden.
CSR-RUG
Das CSR-RUG (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) ist das Gesetz zu nichtfinanziellen Informationen und der Vorgänger der CSRD. Das Gesetz betrifft große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie bestimmte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Es verpflichtet diese Unternehmen, in ihren Lageberichten über nichtfinanzielle Aspekte wie Umwelt, Soziales, Arbeitnehmendenbelange sowie Anti-Korruption zu berichten. Das Ziel des CSR-RUG ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu verbessern und Unternehmen zu mehr Verantwortung und Nachhaltigkeit zu motivieren.
DNK
Der DNK (Deutsche Nachhaltigkeitskodex) ist ein Leitfaden und Rahmenwerk für Unternehmen und Organisationen in Deutschland, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu messen, zu bewerten und darüber zu berichten. Er wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt und im Jahr 2011 eingeführt. Der DNK ermöglicht eine transparente und vergleichbare Darstellung von Nachhaltigkeitsleistungen durch 20 Kriterien und quantifizierbare Leistungsindikatoren in der DNK-Erklärung. Dadurch kann beurteilt werden, wie Unternehmen Nachhaltigkeit in ihrem Kerngeschäft integrieren und sowohl Chancen als auch Risiken proaktiv managen.
Im Rahmen der DNK-Berichterstattung besteht die Möglichkeit, entweder das Leistungsindikatoren-Set gemäß GRI (Global Reporting Initiative, siehe unten) oder das Set gemäß EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societies) auszuwählen.
Optional kann man zusätzlich zum CSR-RUG (Richtlinien Umsetzungsgesetz) und/oder dem NAP Wirtschaft und Menschenrechte (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) berichten. Seit 2022 steht auch die Berichtsoption zur EU-Taxonomie zur Verfügung.
Der DNK ist somit eine kompakte All-in-One Lösung für den Einstieg in deine Nachhaltigkeitsstrategie.
EFFAS
EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societies), zu Deutsch "Europäischer Verband der Finanzanalystenvereinigungen". Es handelt sich um einen europäischen Verband, der 1962 gegründet wurde und Finanzanalysten und Portfoliomanager aus verschiedenen europäischen Ländern repräsentiert. EFFAS hat das Ziel, den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken im Bereich der Finanzanalyse zu fördern, die berufliche Entwicklung von Finanzanalysten zu unterstützen und die Qualität der Finanzanalyse zu verbessern.
Im Jahr 2010 veröffentlichten die EFFAS und die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) eine Richtlinie zur Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in die Finanzberichterstattung. Diese Richtlinie trug den Namen "KPIs for ESG" (Key Performance Indicators for Environmental Social & Governance Issues). Im Jahr 2022 wurden sie als "EFFAS ESG Essentials" bezeichnet. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bietet in seinem Berichtsformat optional eine Anknüpfung an die 16 EFFAS-Indikatoren.
ESG
ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und bezieht sich auf die drei Hauptkategorien, anhand derer die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bewertet wird. ESG umfasst Umweltaspekte wie Klimawandel und Ressourcennutzung, soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, sowie die Unternehmensführung und -transparenz.
Während CSR (Corporate Social Responsibility) strategische Themenfelder innerhalb eines Unternehmens beeinhaltet, ist ESG (Environmental, Social and Governance) ein Konzept, das die nachhaltigen Bemühungen von Unternehmen durch KPIs messbar macht.
In Europa werden die Berichtsstandards üblicherweise von der Global Reporting Initiative (GRI) festgelegt, welche weltweit führend ist in Bezug auf bewährte Praktiken zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.
ESG-Kriterien werden zunehmend von Investoren, Fondsmanagern und Unternehmen selbst berücksichtigt, um die langfristige Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten und potenzielle finanzielle und nichtfinanzielle Risiken und Chancen zu identifizieren.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein Rahmenwerk der Europäischen Union zur Klassifizierung von wirtschaftlichen Aktivitäten, die als umweltverträglich gelten. Sie legt Kriterien und Maßstäbe fest, anhand derer bestimmt wird, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als "grün" oder nachhaltig eingestuft werden kann. Ihr Ziel ist es, Anleger zu unterstützen und Investitionen in grüne Energie und nachhaltige Wirtschaft voranzutreiben. Sie soll das Finanzsystem bei der Förderung einer kohlenstoffarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft unterstützen. Die EU-Taxonomie deckt dabei verschiedene Umweltziele ab, wie den Klimawandel, die Anpassung an den Klimawandel, den Schutz der biologischen Vielfalt und eine nachhaltige Ressourcennutzung.
GRI
GRI (Global Reporting Initiative), zu Deutsch "Weltweite Berichterstattungsinitiative". Hierbei handelt es sich um eine international anerkannte Organisation, die Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entwickelt.
Die GRI-Richtlinien helfen Unternehmen, ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu identifizieren und zu kommunizieren.
Die Global Reporting Initiative (GRI) ist ein internationaler Dialogprozess, an dem Unternehmen und ihre Interessengruppen teilnehmen, um die Unternehmensberichterstattung zu verbessern. Im Jahr 2016 wurden die GRI G4-Richtlinien zu den sogenannten Sustainability Reporting Standards (SRS) weiterentwickelt, um modularere und flexiblere Berichtsoptionen und -formate anzubieten. Diese GRI-Leistungsindikatoren sind im DNK enthalten.
Lieferketten Sorgfaltspflicht
Die Lieferketten Sorgfaltspflicht bezieht sich auf die Verantwortung von Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen sind. Es geht darum sicherzustellen, dass alle Unternehmen entlang der Lieferkette verantwortungsvoll handeln und internationale Standards und Vorschriften einhalten.
Die Lieferketten Sorgfaltspflicht kann viele verschiedene Aspekte umfassen, wie zum Beispiel:
- Überprüfung der Herkunft von Rohstoffen und Produkten, um sicherzustellen, dass sie nicht durch Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder andere Menschenrechtsverletzungen hergestellt wurden.
- Etablierung von Überwachungs- und Kontrollsystemen, um sicherzustellen, dass die zuliefernden Betriebe die Umweltstandards einhalten.
- Schulung der Lieferant:innen und Mitarbeitenden in Bezug auf Menschenrechte, Umweltstandards und ethisches Verhalten.
- Implementierung von Beschwerdemechanismen, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende oder andere Beteiligte Verstöße melden können.
Die Lieferketten Sorgfaltspflicht wird von vielen Ländern und internationalen Organisationen gefördert und gefordert, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht werden (siehe NAP).
NAP Menschenrechte
Der NAP (Nationaler Aktionsplan) Menschenrechte ist ein politisches Instrument, das von Regierungen entwickelt wird, um die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene zu fördern. Der NAP enthält Maßnahmen und Richtlinien zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Bezug auf unternehmerisches Handeln. Er zielt darauf ab, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte erfüllen und Verantwortung für mögliche Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten übernehmen (siehe auch Lieferketten Sorgfaltspflicht). Der NAP Menschenrechte dient als Leitfaden für Unternehmen, Regierungen und andere Interessengruppen, um eine nachhaltige und menschenrechtliche Wirtschaftstätigkeit zu fördern.
SDGs
Die SDGs (Sustainable Development Goals) zu Deutsch "Ziele für nachhaltige Entwicklung", sind 17 globale Ziele, die von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 verabschiedet wurden. Die SDGs sollen bis zum Jahr 2030 eine nachhaltige Entwicklung in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht fördern.
Sie richten sich an alle: die weltweiten Regierungen, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.
Die 17 SDGs umfassen eine Vielzahl von Themen, darunter Armut, Hunger, Gesundheit, Bildung, Geschlechtergleichstellung, sauberes Wasser, erneuerbare Energie, nachhaltige Städte, Klimaschutz, Biodiversität und Frieden.
Jedes Ziel hat spezifische Unterziele und Indikatoren, die dazu dienen, den Fortschritt in Richtung der Zielerreichung zu messen.
Die SDGs dienen als Leitprinzipien und Orientierungshilfen, um globale Herausforderungen anzugehen und eine bessere Zukunft für alle Menschen und den Planeten zu schaffen. Somit sind die SDGs der übergeordnete Orientierungsrahmen für die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie.